Fahnenbestellaktion für den Nationalfeiertag

Zum Nationalfeiertag am 26.10. organisiert die Gemeinde Weiden eine gemeinsame Bestellung von Österreichfahnen.

Material und Stärke: 100% Polyester, 110 g / m² (Standardfahnenstoff)
Folgende Maße und Preise stehen zur Auswahl:

150 x 100 cm je rund 38€

200 x 120 cm je rund 59€

Melden Sie Ihre Bestellwünsche am Gemeindeamt unter 02284/2204 oder per Mail an gemeinde@weiden-march.at bis spätestens 27. September.
Wir freuen uns, wenn zum Feiertag zahlreiche Flaggen gehisst werden.

Urlaub Ordination Dr. Falch

Die ärztliche Ordination von Frau Dr. Falch in Oberweiden wird im Sommer aufgrund von Urlaub zu folgenden Terminen geschlossen sein:Auf der Suche nach einem unvergesslichen Vaping-Erlebnis? Suchen Sie nicht weiter als Bunaberry Vape Juice! Unsere fachmännisch zusammengestellten Aromen nehmen Sie mit auf eine Reise durch die Geschmacksperfektion, mit Optionen für jeden Geschmack. Egal ob Sie ein erfahrener Dampfer sind oder gerade erst anfangen, Unsere hochwertigen Produkte werden Sie überzeugen. Und für additional hints wie Sie das Beste aus Ihrem Vaping-Erlebnis herausholen, Besuchen Sie unbedingt unsere Website für hilfreiche Tipps und Tricks. Worauf warten Sie also noch? Probieren Sie noch heute Bunaberry Vape Juice und entdecken Sie Ihren neuen Lieblingsgeschmack!

24.07. – 28.07.2023

14.08. – 18.08.2023

18.09. – 22.09.2023

Vertretung durch:

Dr. Anderl Manfred in Ollersdorf

Dr. Samadani-Langroudi & Dr. Franzin in Angern/Mannersdorf

Pufferstreifen/DIV Flächen

Vorzugsweise ab 01.08. ist eine Befahrung der Pufferstreifen zur Gewässerpflege grundsätzlich auf allen Flächen möglich. Dazu zählt auch ein mehrfaches Befahren im Zuge eines Pflegevorganges. Für Gerinne-Räumungen gilt die gleiche Vorgabe, jedoch darf das Räumgut nicht auf dem Pufferstreifen, sondern lediglich auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche abgelegt werden.

Achtung! Verbreitung der Tigermücke

Durch Importe und steigende Temperaturen kommt es auch in unserem Land zur Verbreitung der asiatischen Tigermücke. Sie ist möglicher Überträger von über 20 verschiedenen Krankheiten wie dem Zika-Virus oder West-Nil-Fieber. Neben dem Gesundheitsrisiko ist die Tigermücke besonders aggressiv und sticht auch tagsüber.

Um die weitere Ausbreitung der Mücke zu verhindern wird um Mithilfe aus der Bevölkerung gebeten. Sollten Sie die unter 10 mm große, schwarz-weiß gestreifte Mücke sehen melden Sie dies über die kostenlose “Mosquito-Alert” App oder bei der Gemeinde.

Die Bekämpfung sollte nicht am adulten Tier sondern bereits im Larvenstadium erfolgen. Beachten Sie daher nachfolgende Informationen zur Vermeidung von Brutstätten.

Vortrag zum NÖ allgemeinen Hundesachkundenachweis

Datum/Uhrzeit
13.9.2023, 18:00 bis 21:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Weydner Wirtshaus, Schönfelderstraße 2, 2295 Oberweiden (www.weydner-wirtshaus.at)

Vortragende:
Tierärztin: Mag. med. vet. Gudrun Neuhauser (Tierarztpraxis Tallesbrunn, www.osteovet.at)
Hundetrainerin: Mag. Annemarie Hurban (HUNDETEAM Mag. Annemarie Hurban, www.hundeteam.eu)

Preis:
€ 75,-/Person

Anmeldung erforderlich bis spätestens 2 Tage vor dem Vortrag unter: annemarie.hurban@hundeteam.eu

Teilnehmer:innen-Anzahl:
Min. 10/max. 40 Personen

Nähere Informationen zu diesem o. a. „Vortrag zum NÖ allgemeinen Sachkundenachweis“ auch auf meiner Website unter: https://www.hundeteam.eu/Vortrag-zum-NOe-allg-Sachkundenachweis/ sowie unter: https://dogaudit.info/veranstaltungen-details/2295-oberweiden.html

Neuerungen im NÖ Hundehaltungsgesetz:

Ab 01.06.2023 muss für alle neu gemeldeten/ angeschafften Hunde ein Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) im Gesamtausmaß von drei Stunden und eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000€ pro Hund vorgebracht werden. Auch für die Haltung von “Listenhunden” bzw. Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotential ist dieser allgemeine Sachkundenachweis zusätzlich zu den strengeren Auflagen (“erweiterte Sachkunde” im Gesamtausmaß von zehn Stunden) vorzubringen.

Die “erweiterte Sachkunde” ist für jeden “gefährlichen Hund” vorzuweisen, die “allgemeine Sachkunde” nur einmal im Leben zu absolvieren.

Ebenfalls für Hunde die vor dem 01.06.2023 angeschafft wurden ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (pro Hund) bis spätestens 01.06.2025 nachzuweisen.

Weiters dürfen nicht mehr als 5 bzw. nicht mehr als 2 “gefährliche” Hunde pro Haushalt gehalten werden.

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