Die Gemeinde Weiden an der March führt kein eigenes Standesamt. Das zuständige Standesamt ist in Gänserndorf.

Unter anderen werden dort Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehen geschlossen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ausgestellt. Ebenso werden Vaterschaftsanerkennungen und die Wiederannahme von früheren Familiennamen beurkundet.
Heirat

In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten vorgenommen wird.

Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.

Die Terminresevierung am Standesamt ist maximal sechs Monate vor der geplanten Eheschließung möglich, da das “Aufgebot” (“Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit”) nur maximal sechs Monate gültig ist.

Eine Mindestfrist ist nicht vorgesehen, jedoch sollte die Anmeldung schon einige Wochen vor dem Trauungstermin durchgeführt werden.

Zur Anmeldung am Standesamt sollten Braut und Bräutigam gemeinsam anwesend sein.

Einige wichtige Punkte, wie z.B. welcher Name nach der Eheschließung geführt werden soll, sind vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu klären.

TIPP: Man kann auch an einem anderen Standesamt als dem “Wohnsitz” –Standesamt heiraten, Ausgangspunkt ist in jedem Fall das Standesamt eines der beiden Verlobten.