Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
- Bestätigung der Meldung
- Geburtsurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Falls erforderlich: zusätzlich
- Heiratsurkunde
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Verleihungsbescheid
Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist der Nachweis für die Staatsangehörigkeit eines Kindes.
Hinweis: Der Antrag für einen Staatsbürgerschaftsnachweis des Neugeborenen, ist nur nach einer bereits erfolgten Geburtsanmeldung möglich und im Zuge der Geburt zwei Jahre gratis.
Ein eheliches Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Geburt, auch wenn nur ein (im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangt werden) Elternteil österreichischer StaatsbürgerIn/ ist. Dies gilt nur für Kinder, die ab 1. Jänner 1983 geboren sind.
Ein uneheliches Kind erwirbt sie, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.