Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Hinweis: Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wird. In diesem Fall ist keine Anmeldung bei der Meldebehörde nötig.

Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Personenstandsbehörden oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.

Fristen

Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft

Zuständige Stelle

Für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes ist die Meldebehörde, in Weiden an der March das Gemeindeamt Oberweiden, zuständig.

Verfahrensablauf

Sie können sich persönlich oder postalisch anmelden. Die Anmeldung kann aber auch durch eine Botin/einen Boten überbracht werden.

Hinweis: Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden, geistig behinderte Personen im Rahmen des Wirkungsbereiches einer Sachwalterin/eines Sachwalters von diesem, falls diese Personen nicht vorhanden sind, von der Unterkunftgeberin/dem Unterkunftgeber.

Meldezettel

Für die Anmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Das Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf. Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen. Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.

Hier ist besonders zu beachten: Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

Hinweis: Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Meldung (früher: Meldezettel).