Hier finden Sie eine Auflistung der wesentlichen Abgaben und Gebühren der Gemeinde Weiden an der March in detaillierter Form.
Weiter ist zu beachten, dass Werbegegenstände (Plakate, Flyer, Informationen) nicht an gemeindeeigene Objekte (Straßenlaternen, Verkehrsschilder) angeschlagen werden dürfen.
Stand: Juni 2021, alle Preise inkl. MwSt.
Grundsteuer, Aufschließung
Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 500 von Hundert der BemessungsgrundlageGrundsteuer B
von Grundstücken im Bauland 500 von Hundert der BemessungsgrundlageAufschließungsabgabe
laut Verordnung des Gemeinderates vom 17.06.2024
Einheitssatz € 665,– gültig ab 01.08.2024Kanalgebühren
laut Kanalgebührenordnung vom 13.12.2000
Kanaleinmündungsabgaben:
Einheitssatz für Mischwasserkanal € 9,67
Einheitssatz für Schmutzwasser € 9,08Benützungsgebühren:
für Schmutz- oder Mischwasserkanal: € 1,82
bei Regenwassereinleitung zuzüglich 10 %Alle Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.
Bankverbindung Gemeinde Weiden an der March
Marchfelder Bank
IBAN: AT98 4211 0410 2125 0000
Wasserversorgungsabgaben
laut Wasserabgabenordnung für Wasserversorgungsanlagen
Oberweiden und Zwerndorf.Einheitssatz für Wasseranschlussgebühren € 5,–
Grundpreis für 1 m³ Wasser € 1,40
Bereitstellungsgebühr für Wasserzähler für 1 Jahr € 60,–Die Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.
Ab 01.01.2025 neue Preise:
Einheitssatz für Wasseranschlussgebühren € 7,50
Grundpreis für 1 m³ Wasser € 2,10
Bereitstellungsgebühr für Wasserzähler für 1 Jahr € 150,–Die Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.
Hundeabgabe
für Nutzhunde € 6,54 pro Jahr
für gefährliche Hunde € 70,– pro Jahr (siehe Hundehaltegesetz)
für alle übrigen Hunde € 15,– pro Jahr
Es wird keine Mwst. verrechnet.
Die Anmeldung des Hundes ist vom Hundehalter durchzuführen, ein Anmeldeformular steht unter “Formulare” zum Download zur Verfügung.
Friedhofsgebühren
Gebühr für Grabstellen
Gebühr für Erdgrabstellen 1 Leiche: € 100,– auf 10 Jahre
Gebühr für Erdgrabstellen 4 Leichen: € 190,– auf 10 Jahre
Gebühr für Erdgrabstellen für Urnen: € 100,– auf 10 Jahre
Gebühr für Grüfte: € 750,– auf 30 Jahre
Aufbahrungshalle
für jeden angefangenen Tag € 30,–Beerdigungsgebühren
Erdgrabstelle € 571,–
Urnenbeerdigung in Erdgrab € 250,–
Beisetzung in Gruft € 337,60
Urnenbeisetzung in Gruft € 337,60Bei Erdgräben mit Deckel erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um €337,60.
Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Samstag, Sonn- und Feiertage) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um 10%.Es wird keine Mwst. verrechnet.
Friedhofsordnung
Für die Gemeinde Weiden ist mit 01.07.2022 eine neue Friedhofsordnung in Kraft getreten, in welcher die Ausgestaltung und Erhaltung der Grabstellen geregelt ist.
Download der aktuellen Friedhofsordnung – Stand 2022 nach dem NÖ Bestattungsgesetz