Hier finden Sie eine Auflistung der wesentlichen Abgaben und Gebühren der Gemeinde Weiden an der March in detaillierter Form.

Weiter ist zu beachten, dass Werbegegenstände (Plakate, Flyer, Informationen) nicht an gemeindeeigene Objekte (Straßenlaternen, Verkehrsschilder) angeschlagen werden dürfen.

Stand: Juni 2021, alle Preise inkl. MwSt.

  • Grundsteuer, Aufschließung

    Grundsteuer A
    für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 500 von Hundert der Bemessungsgrundlage

    Grundsteuer B
    von Grundstücken im Bauland 500 von Hundert der Bemessungsgrundlage

    Aufschließungsabgabe
    laut Verordnung des Gemeinderates vom 17.06.2024
    Einheitssatz € 665,– gültig ab 01.08.2024

  • Kanalgebühren

    laut Kanalgebührenordnung vom 13.12.2000

    Kanaleinmündungsabgaben:
    Einheitssatz für Mischwasserkanal € 9,67
    Einheitssatz für Schmutzwasser € 9,08

    Benützungsgebühren:
    für Schmutz- oder Mischwasserkanal: € 1,82
    bei Regenwassereinleitung zuzüglich 10 %

    Alle Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.

  • Bankverbindung Gemeinde Weiden an der March

    Marchfelder Bank

    IBAN: AT98 4211 0410 2125 0000

  • Wasserversorgungsabgaben

    laut Wasserabgabenordnung  für Wasserversorgungsanlagen
    Oberweiden und Zwerndorf.

    Einheitssatz für Wasseranschlussgebühren € 5,–

    Grundpreis für 1 m³ Wasser € 1,40
    Bereitstellungsgebühr für Wasserzähler für 1 Jahr € 60,–

    Die Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.

     

    Ab 01.01.2025 neue Preise:

    Einheitssatz für Wasseranschlussgebühren € 7,50

    Grundpreis für 1 m³ Wasser € 2,10
    Bereitstellungsgebühr für Wasserzähler für 1 Jahr € 150,–

    Die Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.

  • Hundeabgabe

    für Nutzhunde € 6,54 pro Jahr

    für gefährliche Hunde € 70,– pro Jahr (siehe Hundehaltegesetz)

    für alle übrigen Hunde € 15,– pro Jahr

    Es wird keine Mwst. verrechnet.

    Die Anmeldung des Hundes ist vom Hundehalter durchzuführen, ein Anmeldeformular steht unter “Formulare” zum Download zur Verfügung.

  • Friedhofsgebühren

    Gebühr für Grabstellen
    Gebühr für Erdgrabstellen 1 Leiche:    € 100,– auf 10 Jahre
    Gebühr für Erdgrabstellen 4 Leichen:  € 190,– auf 10 Jahre
    Gebühr für Erdgrabstellen für Urnen:  € 100,– auf 10 Jahre
    Gebühr für Grüfte:                               € 750,– auf 30 Jahre

    Aufbahrungshalle
    für jeden angefangenen Tag € 30,–

    Beerdigungsgebühren
    Erdgrabstelle                                 € 571,–
    Urnenbeerdigung in Erdgrab        € 250,–
    Beisetzung in Gruft                       € 337,60
    Urnenbeisetzung in Gruft              € 337,60

    Bei Erdgräben mit Deckel erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um €337,60.
    Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Samstag, Sonn- und Feiertage) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um 10%.

    Es wird keine Mwst. verrechnet.

  • Friedhofsordnung

    Für die Gemeinde Weiden ist mit 01.07.2022 eine neue Friedhofsordnung in Kraft getreten, in welcher die Ausgestaltung und Erhaltung der Grabstellen geregelt ist.

    Download der aktuellen Friedhofsordnung – Stand 2022 nach dem NÖ Bestattungsgesetz

    Hilfestellung -> Was ist bei einem Todesfall zu tun?